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Untere große Bauchdeckenstraffung ("Major-Abdominoplastik")
1.1 Horizontaler Unterbauchschnitt
In der überwiegenden Anzahl der Fälle besteht die überschüssige Bauchhaut im wesentlichen aus Überschuss von Haut- u. Fettgewebe in der Unterbauchregion das sich oberhalb der Schamregion wulstig mit darunter tief eingezogener Falte darstellt. In der Regel wird daher ein Schnitt von Beckenkamm, bogenförmig bis zur Schamregion und wieder zum andern, gegenseitigen Beckenkamm der gelegt, die Bauchhaut nach brustwärts zu von der Bauchdecke abgelöst, der Nabel aus der abgelösten Haut herausgeschnitten und der Überschuss der nach unten gezogenen Bauchhaut, meist bogenförmig so abgetrennt, dass die Ausschneidestelle des Nabels noch in den entfernten Haut-Fettgewebsblock zu liegen kommt.

Durch die seit 01.04.2006 inkraftgetretene Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, insbesondere der § 11 Absatz 1; Nr.:5 HWG, ergibt sich ein "Verbot bildlicher Darstellungen, insbesondere durch die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen". Damit sind Vorher- Nachher-Fotos künftig unzulässig. Ebenso erstreckt sich das Verbot auf sogenannte Schemazeichnungen.

Obwohl die von uns an dieser Stelle und dieser Operation zugeordneten Darstellungen von Vorher- u. Nachher-Fotos rein sachlicher Natur und informellen Charakters sind, müssen wir seit dem 01.04.06 auf exemplarische Darstellungen der Operationsergebnisse verzichten.

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches in der Praxis stehen uns diese Abbildungen jedoch weiter zur Verfügung und können Ihnen dann zur weiterführenden Information und Vertiefung des Vorstellungsvermögens demonstriert werden.

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1.2 T-Schnitt (horizontaler und vertikaler Mittellinienschnitt) od. Ankerschnitt
In bestimmten Fällen ist der Hautüberschuss so ausgeprägt, dass eine zusätzliche senkrechte od. vertikale Straffung sinnvoll od. notwendig wird. Dazu wird in Erweiterung der horizontalen Schnittführung zusätzlich eine vertikale Hautinsel in der Mittellinie bis auf Höhe der Unterbrustfalten zusätzlich entfernt. Es resultiert ein umgekehrter "T"- od. ein "ankerförmiger" Schnitt.



Durch die seit 01.04.2006 inkraftgetretene Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, insbesondere der § 11 Absatz 1; Nr.:5 HWG, ergibt sich ein "Verbot bildlicher Darstellungen, insbesondere durch die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen". Damit sind Vorher- Nachher-Fotos künftig unzulässig. Ebenso erstreckt sich das Verbot auf sogenannte Schemazeichnungen.

Obwohl die von uns an dieser Stelle und dieser Operation zugeordneten Darstellungen von Vorher- u. Nachher-Fotos rein sachlicher Natur und informellen Charakters sind, müssen wir seit dem 01.04.06 auf exemplarische Darstellungen der Operationsergebnisse verzichten.

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches in der Praxis stehen uns diese Abbildungen jedoch weiter zur Verfügung und können Ihnen dann zur weiterführenden Information und Vertiefung des Vorstellungsvermögens demonstriert werden.

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