VDPC Logo
Fettgewebseinspritzung / Lipofilling
In den zurückliegenden Jahren haben sich die Techniken der Eigenfettunterspritzung soweit verfeinert, dass von einer deutlich höheren Erfolsgrate - also einem besseren Anwachsen des Fettgewebes - ausgegangen werden kann. So werden heutzutage bereits Brustvergrößerungen durch wiederholten Eigenfett-Transfer und damit unter Vermeidung von Implantaten erfolgreich durchgeführt. Auch für den Bereich der Brustrekonstruktion werden Eigenfettunterspritzungen in bis zu 6 Sitzungen, in Verbindung mit einem Unterdruck-BH, "der für mehrere Monate zuhause getragen werden muss, verwendet". Allerdings muss man für die Verwendung von Eigenfettspritzen zur Rekonstruktion nach vorausgegangener Strahlentherapie außerordentlich kritisch sein. Die uns vorliegenden Erkenntnisse und Daten lassen hier kein gutes langfristiges Ergebnis erwarten, da der Hautmantel wegen der Strahlenfibrose und das Fettgewebe wegen der Fibrose der Gefäße schwierig eine effektive Rekonstruktion erreichen lassen.

Die Eigenfettunterspritzung wird dagegen sehr erfolgreich zur Vergrößerung der Lippen und zur Glättung von Nasolabialfalten und anderen Falten im Gesicht verwendet.

Den Patienten muss allerdings klar sein, dass ein Großteil des eingespritzten Fettgewebes abstirbt und das für bis zu zwei Jahre nach dem Lipofilling eine Rückentwicklung des Volumens entstehen kann.

Die Voraussetzung für das Verfahren sind zwingender maßen die vorherige Eigenfettgewinnung durch eine Liposuction. Damit wird die Technik immer aufwendig, man muss zum Teil dies sogar in Vollnarkose vornehmen.

Die Eigenfettunterspritzung bietet sich daher insbesondere für Patienten an, die sowieso eine Fettgewebsabsaugung an anderen Körperregionen wünschten und zusätzlich Faltenaufspritzungen im Gesicht erreichen wollen.



Durch die seit 01.04.2006 inkraftgetretene Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, insbesondere der § 11 Absatz 1; Nr.:5 HWG, ergibt sich ein "Verbot bildlicher Darstellungen, insbesondere durch die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen". Damit sind Vorher- Nachher-Fotos künftig unzulässig. Ebenso erstreckt sich das Verbot auf sogenannte Schemazeichnungen.

Obwohl die von uns an dieser Stelle und dieser Operation zugeordneten Darstellungen von Vorher- u. Nachher-Fotos rein sachlicher Natur und informellen Charakters sind, müssen wir seit dem 01.04.06 auf exemplarische Darstellungen der Operationsergebnisse verzichten.

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches in der Praxis stehen uns diese Abbildungen jedoch weiter zur Verfügung und können Ihnen dann zur weiterführenden Information und Vertiefung des Vorstellungsvermögens demonstriert werden.

Passwort:    

© 2011-2024 - Dr. med. Patrik Hartl - Impressum - Datenschutz
Ihr Browser unterstützt leider keine CSS Stylesheets!
Dadurch ist die Darstellung diese Internetseite nicht optimal.