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Narbenbehandlung
Verletzungen der Haut mit unterschiedlichen Mechanismen führen in den meisten Fällen zur narbigen Ausheilung. In Abhängigkeit vom Verlauf der Narben zu den Spannungslinien der Haut, vom ererbten Hauttypus, vom Ablauf der Wundheilung, Tiefe und Lokalisation der Narbe, Beziehung zum Umgebungsgewebe und durch einer Fülle weiterer Faktoren wird die Abheilung der Narbe beeinflusst. In manchen Fällen führt diese zu Einziehung od. auch Verkürzung (Kontraktur), in anderen zu Verbreiterung od. gar Anschwellung der Narben.

In wie weit die Korrektur einer Deformität durch eine Narbe kostenerstattungspflichtig durch die Krankenversicherung ist hängt ganz entscheidend von dem sogenannten „Krankheitswert“ ab. Eine Narbe die allein ästhetisch störend ist und unauffällig gestaltet werden soll, ist immer eine ästh. Indikation und fällt damit nicht unter den Erstattungsbereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Andererseits sind Narben die zur Einschränkung der Bewegung od. einer Schmerzsymptomatik haben als Krankheit anzusehen und damit kostenerstattungspflichtig durch die Versicherungen.

Behandlungsverfahren für die Narbenverbesserung sind neben der operativen Exzision die Unterspritzung mit Cortisonen, das Abschleifen, das Tätowieren, das Abdecken mit Camouflage od. nur das Pflegen mit Fetten u. Ölen für eine bessere Elastizität.

Grundsätzlich wird zwischen Narben im Gesicht und Hände und der restlichen Körperregionen unterschieden. Gesichtsnarben sind immer offen erkennbar, restlichen Narben können weitgehend durch Kleidung abgedeckt werden.

In meiner plastisch-chirurgischen Praxis werden Beratungsgespräche über die Behandlung von Narben prinzipiell über die Versicherungen abgerechnet. Ob eine Behandlung selbst medizinisch indiziert wird, wird dabei geklärt und dem Patienten mitgeteilt.



Durch die seit 01.04.2006 inkraftgetretene Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, insbesondere der § 11 Absatz 1; Nr.:5 HWG, ergibt sich ein "Verbot bildlicher Darstellungen, insbesondere durch die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen". Damit sind Vorher- Nachher-Fotos künftig unzulässig. Ebenso erstreckt sich das Verbot auf sogenannte Schemazeichnungen.

Obwohl die von uns an dieser Stelle und dieser Operation zugeordneten Darstellungen von Vorher- u. Nachher-Fotos rein sachlicher Natur und informellen Charakters sind, müssen wir seit dem 01.04.06 auf exemplarische Darstellungen der Operationsergebnisse verzichten.

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches in der Praxis stehen uns diese Abbildungen jedoch weiter zur Verfügung und können Ihnen dann zur weiterführenden Information und Vertiefung des Vorstellungsvermögens demonstriert werden.

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