VDPC Logo
Gesichtsstraffung (Facelift)
Zur Reduzierung der Gesichtshauterschlaffung wird das sog. Facelift durchgeführt.
Der Eingriff erfolgt stationär in Vollnarkose. Ein Minilift (Straffung nur im seitlichen Wangenbereiche ), kann auch ambulant in Lokalanästhesie erfolgen. Die Kosten für die Operation müssen von den Patienten getragen werden, da dies ein rein ästhetischer Eingriff ist!
Bei einem Facelift wird das Gewebe abgelöst und durch Entfernung der überschüssigen Hautstreifen, das Gesicht gestrafft. Blutergüsse u. Schwellungen bedürfen ca. 2 Wochen zur vollständigen Abheilung.



Durch die seit 01.04.2006 inkraftgetretene Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, insbesondere der § 11 Absatz 1; Nr.:5 HWG, ergibt sich ein "Verbot bildlicher Darstellungen, insbesondere durch die vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach den Anwendungen". Damit sind Vorher- Nachher-Fotos künftig unzulässig. Ebenso erstreckt sich das Verbot auf sogenannte Schemazeichnungen.

Obwohl die von uns an dieser Stelle und dieser Operation zugeordneten Darstellungen von Vorher- u. Nachher-Fotos rein sachlicher Natur und informellen Charakters sind, müssen wir seit dem 01.04.06 auf exemplarische Darstellungen der Operationsergebnisse verzichten.

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches in der Praxis stehen uns diese Abbildungen jedoch weiter zur Verfügung und können Ihnen dann zur weiterführenden Information und Vertiefung des Vorstellungsvermögens demonstriert werden.

Passwort:    

© 2011-2024 - Dr. med. Patrik Hartl - Impressum - Datenschutz
Ihr Browser unterstützt leider keine CSS Stylesheets!
Dadurch ist die Darstellung diese Internetseite nicht optimal.